Verkaufs-
und Lieferbedingungen
1.
Allgemeines:
Für
alle uns erteilten Aufträge gelten nachstehende Bedingungen als
vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen
sowie abweichende Bestellbedingungen des Auftraggebers gelten nur
nach unserer schriftlichen Bestätigung.
2.
Kostenvoranschläge:
Kostenvoranschläge werden von uns ohne Gewähr gegeben und sind
unverbindlich.
3.
Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nicht anderes vereinbart
wurde, ab Werk, plus Mehrwertsteuer.
Mehrkosten aufgrund besonderer Versandarten (Expressgut, Luftfracht,
Eilbotensendungen usw.) gehen zu Lasten des Käufers.
Wir behalten uns Preisänderungen bis zum Tage der
Lieferung/Leistung vor.
4.
Liefer- und
Leistungsfristen:
Die Lieferfristen beginnen mit Klärung aller für die Auftragsausführung
notwendigen Punkte. Angegebene Liefertermine verstehen sich stets
voraussichtlich und sind unverbindlich.
Behinderungen aller Art, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt
oder uns nicht zumutbar ist, entbinden uns von der Einhaltung der
eingegangenen Verpflichtungen während deren Dauer und auch
hinsichtlich deren Folgen und verlängern die Ausführungsfristen
entsprechend.
Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen,
welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, bei
der Beförderung, bei Störungen im Produktionsbetrieb bzw. bei
Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige
Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer aus diesem Grunde
irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht.
Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber
dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
5.
Lieferung:
Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung
und Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager. Die
Versandart wird von uns festgelegt.
6.
Gewährleistung:
Wir anerkennen nur Mängelrügen, die nach Ablieferung/Erbringung
der Leistung innerhalb von 8 Tagen erhoben und spätestens 14
Tagen schriftlich angezeigt wurden.
Dabei steht es uns frei, entweder die fehlerhaften Teile zum
berechneten Wert zurückzunehmen oder durch mängelfreie zu
ersetzen, wobei Ersatzlieferungen stets ab Werk gegen Verrechnung
des aktuellen Tagespreises erfolgen. Vom Auftraggeber in Nutzung
genommene, nachgearbeitete oder geänderte Teile werden weder zurückgenommen
noch ersetzt.
Transportschäden müssen unverzüglich bei Warenübernahme in
geeigneter Form festgehalten und schriftlich gemeldet werden.
Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung angenommen werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf
einen der erwähnten Beanstandungsgründe zurückzuführen sind,
reduzieren wir den Gutschriftswert um einen Bearbeitungsbetrag von
20% des Nettokaufpreises.
7.
Schadenersatz:
Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Weiters wird die
Haftung für Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes,
die der Auftraggeber als Unternehmer erleidet, ausgeschlossen.
Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.
8.
Zahlung und
Eigentumsvorbehalt:
Grundsätzlich
haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unser im
Rechnungsformular angegebenes Konto zu erfolgen.
Bei
Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne
Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch
nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden
Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
Unsere
Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden
Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder
Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt
oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer
seine Zahlungen faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir
auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten.
Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
bleibt vorbehalten.
Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag –
unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden
Rechte - Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu
berechnen.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der
gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu
verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nicht pünktlich nachkommt oder über das Vermögen des
Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet
wird. Bei Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung ohne
besondere Vereinbarung als an uns abgetreten.
Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu und er ist auch nicht
zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die
Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen
nicht verweigern oder verzögern.
9.
Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche
Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist für beide Teile
Grafenstein.
Für alle eventuellen aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen
Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche
Zuständigkeit des Landes- oder Bezirksgerichts Klagenfurt
vereinbart.

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damit Sie wissen, wo`s lang geht!